Online-Terminbuchung auf der eigenen Website: Was bringt sie, was kostet sie?
Von Norman · veröffentlicht am
Wollen Kunden überhaupt online Termine buchen?
Ja, ein großer Teil der Kunden bucht lieber ohne Anruf. Laut einer Bitkom-Umfrage von 2025 unter 1.004 Personen vereinbaren 32 Prozent Termine bei Dienstleistern wie Friseursalons oder Arztpraxen generell lieber per Mail oder Buchungsplattform, statt anzurufen. Bei Arztterminen haben 64 Prozent schon mindestens einmal online gebucht.
„Ein Drittel (32 Prozent) vereinbart Termine bei Dienstleistern wie Friseursalons oder Arztpraxen generell lieber per Mail oder Buchungsplattform, statt anzurufen."
Für Arzttermine meldet Bitkom im Dezember 2025, dass 64 Prozent der Deutschen mindestens einmal online gebucht haben. Für Salons und Werkstätten gibt es keine vergleichbar große Erhebung. Die Richtung ist aber dieselbe: Wer abends um zehn einen Termin sucht, ruft nicht an, sondern bucht dort, wo es geht.
Eigene Website oder Buchungsplattform: Was kostet die Terminbuchung?
Buchungsplattformen verlangen eine Monatsgebühr und oft eine Provision auf neue Kunden. Treatwell nennt für Deutschland 39 € im Monat im Starter-Tarif und eine Provision von 35 Prozent auf die erste Buchung neuer Kunden über den Marktplatz, beides zuzüglich Mehrwertsteuer. Auf der eigenen Website fällt keine Provision an, die Buchung gehört dem Betrieb.
| Anbieter | Monatlich | Provision |
|---|---|---|
| Treatwell Starter | 39 € zzgl. MwSt. | 35 % auf die erste Buchung neuer Kunden über den Marktplatz (laut Tariftabelle „je nach Standort unterschiedlich"), 0 % auf erneute Buchungen |
| Shore Booking | 49,90 € zzgl. MwSt. bei jährlicher Zahlung | keine genannt |
| Terminbuchung auf der eigenen orbisite-Website | im Monatspreis der Website enthalten | keine |
Ein Marktplatz wie Treatwell bringt neue Kunden, die den Betrieb noch nicht kennen. Dafür ist die Provision der Preis. Für Stammkunden, die den Betrieb schon kennen, ist die Buchung über die eigene Website der günstigere Weg, und die Kundendaten bleiben beim Betrieb. Viele Betriebe nutzen beides.
Senken Terminerinnerungen ausgefallene Termine?
Ja, Terminerinnerungen senken ausgefallene Termine messbar. Ein Cochrane-Review über sieben randomisierte Studien mit 5.841 Teilnehmenden fand, dass mit einer SMS-Erinnerung 78,6 Prozent der Termine wahrgenommen wurden, ohne Erinnerung 67,8 Prozent. Die Studien stammen aus dem Gesundheitswesen, für Salons und Werkstätten liegen keine vergleichbaren Daten vor.
Die Zahlen stammen aus Gurol-Urganci et al., Cochrane Database of Systematic Reviews 2013. Eine SMS wirkte dort etwa so gut wie ein Anruf, kostet aber keine Arbeitszeit. Auf einen Betrieb übertragen heißt das: Wer zehn Termine am Tag vergibt, kann mit einer automatischen Erinnerung rechnerisch etwa einen ausgefallenen Termin pro Tag vermeiden, wenn sich die Effekte übertragen lassen.
Was muss eine Online-Terminbuchung für einen kleinen Betrieb können?
Eine Online-Terminbuchung für einen kleinen Betrieb muss Leistungen mit ihrer echten Dauer kennen, nur tatsächlich freie Zeiten anbieten, Puffer und Schließtage berücksichtigen und vor dem Termin erinnern. Wichtig ist auch, dass Doppelbuchungen technisch ausgeschlossen sind und der Betrieb Leistungen, Preise und Öffnungszeiten selbst ändern kann, ohne jemanden zu beauftragen.
- Kosmetikstudio: Einwirkzeiten als Puffer, Leistungen mit Preis. Siehe Website für Kosmetikstudios.
- Tattoo-Studio: getrennte Termine für Beratung und Sitzung, Anfrage mit Motiv und Größe. Siehe Website für Tattoo-Studios.
- Kfz-Werkstatt: Standzeit je Leistung, Ersatzwagen als Angabe. Siehe Website für Kfz-Werkstätten.
- Hundesalon: Dauer nach Größe und Felltyp. Siehe Website für Hundesalons.
Darf ein Betrieb nach dem Termin per E-Mail um eine Bewertung bitten?
Ja, mit Einwilligung. Eine Bewertungsbitte per E-Mail gilt in Deutschland als Werbung (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Auf die Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG lässt sie sich nach überwiegender Ansicht nicht stützen, weil sie keine ähnliche Leistung bewirbt. Sicher ist der Weg über eine eigene, freiwillige Einwilligung bei der Buchung, die man nachweisen kann.
„bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt"
Unzulässig ist es außerdem, nur zufriedene Kunden um eine Bewertung zu bitten und die anderen vorher auszusortieren. Bei orbisite fragt die Buchung mit einem eigenen Kästchen, ob der Kunde nach dem Termin um eine Bewertung gebeten werden möchte. Wer zustimmt, bekommt dieselbe Nachricht mit Abmeldelink, unabhängig davon, wie der Termin lief. Was eine Website mit Terminbuchung insgesamt kostet, steht in Was kostet eine Website für einen kleinen Betrieb, die Abwägung zum Selberbauen in Baukasten oder Webdesigner.
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Quellen
- Bitkom: Angst vor dem Telefonieren (11.04.2025)
- Bitkom: Zwei Drittel vereinbaren Arzttermine online (22.12.2025)
- Gurol-Urganci et al.: Mobile phone text messaging reminders for attendance at healthcare appointments, Cochrane 2013
- Treatwell: Preise für Partner
- Shore: Preise
- § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen