Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28. Oktober 2026 · Anbieter: Norman Voellings (orbisite)
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Norman Voellings, Urbanização Quinta da Torre 20, 8365-184 Armação de Pêra, Portugal (nachfolgend „orbisite" oder „Anbieter") und dem Kunden über die Erstellung und den laufenden Betrieb einer Website nebst zugehöriger Dienste.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchervertrag (§ 13 BGB) kommt nicht zustande. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn orbisite ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand — Miete/Abo
(1) orbisite erstellt für den Kunden eine Website und stellt diese für die Vertragsdauer betriebsbereit bereit. Die Bereitstellung erfolgt als laufende Leistung im Rahmen eines Miet-/Abonnementmodells.
(2) Während der Vertragslaufzeit wird die Website überlassen (gemietet). Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Plattform-Software, an den eingesetzten Programmbibliotheken oder an den Gestaltungsvorlagen. Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am bereitgestellten Ergebnis eingeräumt. Die Rechte an der Website nach Vertragsende regelt § 8a.
(3) Mit Beendigung des Vertrages endet die Bereitstellung durch orbisite; die Website wird auf der Plattform abgeschaltet. Unter den Voraussetzungen des § 8a erhält der Kunde seine Website als eigenständige Dateien zum Weiterbetrieb. Ein Anspruch auf Herausgabe der Plattform-Software oder auf Fortführung des Betriebs durch orbisite besteht nicht.
(4) Vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos) sowie eine vom Kunden gehaltene eigene Domain bleiben Eigentum des Kunden. Auf Wunsch gibt orbisite die vom Kunden gelieferten Inhalte in einem gängigen Format heraus und unterstützt bei einem Domain-Umzug (§ 8).
(5) Pakete. Der Kunde wählt im Bestellvorgang eines von zwei Paketen. Im Paket „Website" umfasst der laufende Betrieb Hosting auf Servern in Deutschland, Wartung, Sicherheitsupdates, das Redaktionswerkzeug (§ 10), die Terminbuchung, ein Kontaktformular und persönlichen Support per E-Mail. Hosting einer Domain oder deren Registrierung ist nicht enthalten; eine eigene Domain des Kunden kann angebunden werden.
(6) Im Paket „Website + Sichtbarkeit" erbringt orbisite zusätzlich Leistungen zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI-gestützten Suchdiensten (SEO und GEO):
- bei der Einrichtung: das Google-Unternehmensprofil des Kunden einrichten oder übernehmen und vollständig ausfüllen; lokale Suchbegriffe festlegen und die Website darauf ausrichten; die Website bei der Google Search Console und den Bing Webmaster Tools anmelden; erste Antwortseiten zu häufigen Kundenfragen erstellen;
- laufend: das Google-Unternehmensprofil aktuell halten und mindestens einen Beitrag im Monat veröffentlichen; Bewertungen im Namen des Kunden beantworten, in der Regel innerhalb von drei Werktagen; einmal im Monat prüfen, wie der Kunde bei Google, Google Maps und in KI-gestützten Suchdiensten gefunden wird; dem Kunden einmal im Monat kurz in Textform berichten.
(7) Antwortseiten nach Bedarf. Ergibt die monatliche Prüfung nach Absatz 6, dass Kundenfragen auf der Website unbeantwortet bleiben oder sich Angaben des Betriebs geändert haben, ergänzt orbisite die Website um entsprechende Antwortseiten. Anzahl und Umfang bestimmt orbisite nach billigem Ermessen (§ 315 BGB); eine feste Anzahl pro Monat ist nicht geschuldet. Der Kunde kann Themen vorschlagen.
(8) Kein Erfolg geschuldet. Welche Ergebnisse Suchmaschinen und KI-gestützte Suchdienste anzeigen, bestimmen allein deren Betreiber. orbisite schuldet die Leistungen nach Absatz 6 und 7, nicht eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Anfragezahl. Nicht enthalten sind bezahlte Werbung (z. B. Google Ads), der Kauf von Links oder Einträgen und die Betreuung von Social-Media-Kanälen.
(9) Für Absatz 6 räumt der Kunde orbisite Verwalterzugang zu seinem Google-Unternehmensprofil ein. Das Profil bleibt Eigentum des Kunden, auch nach Vertragsende; orbisite gibt den Zugang dann zurück. Der Kunde kann einzelne Antworten auf Bewertungen jederzeit ändern oder sich die Beantwortung vorbehalten.
§ 3 Setup und laufender Betrieb (typengemischter Vertrag)
(1) Der Vertrag ist ein typengemischter Vertrag: Die einmalige Einrichtung (Setup) ist werkvertraglicher Natur; der laufende Betrieb (Hosting, Verfügbarkeit, Pflege, Bereitstellung des Redaktionswerkzeugs) ist ein Dauerschuldverhältnis.
(1a) Zur Einrichtung gehört die Website mit Startseite, Leistungsseite, Kontaktseite, Impressum und Datenschutzerklärung. Am Entwurf sind 2 Überarbeitungsrunden vor der Freischaltung enthalten. Weitere Runden oder zusätzliche Unterseiten vereinbaren die Parteien gesondert.
(2) Vergütung im Paket „Website": 199 € einmalige Einrichtung (mit der Bestellung fällig) sowie 99 € pro Monat für den laufenden Betrieb. Im Paket „Website + Sichtbarkeit": 399 € einmalige Einrichtung sowie 199 € pro Monat. Die monatliche Vergütung fällt erst ab der Bereitstellung (dem Livegang) der Website an. Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die maßgeblichen Preise ergeben sich aus dem Bestellvorgang. Die monatliche Vergütung ist ab Bereitstellung monatlich im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister (§ 9) eingezogen.
(3) Preisanpassung. orbisite ist berechtigt, das monatliche Entgelt anzupassen, soweit sich die eigenen Kosten für die Erbringung der Leistung ändern (insbesondere Kosten für Hosting, Domains, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Softwarelizenzen sowie gesetzliche Abgaben). Eine Anpassung ist frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal in zwölf Monaten zulässig; sie beträgt höchstens 5 % des zuletzt geschuldeten monatlichen Entgelts. Kostensenkungen sind im selben Umfang weiterzugeben.
(4) orbisite teilt eine Anpassung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Kündigungsrecht nach Satz 3 hin. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung ausserordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen(Sonderkündigungsrecht). Kündigt er nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart.
§ 4 Vertragsschluss, Bestellbutton (§ 312j BGB entsprechend)
(1) Der Vertrag kommt durch die kostenpflichtige Bestellung des Kunden im Bestellprozess und deren Bestätigung durch orbisite zustande. Die zahlungsauslösende Schaltfläche ist mit „Zahlungspflichtig bestellen" beschriftet; vor Absenden werden die wesentlichen Vertragsdaten (Leistung, Laufzeit, Gesamtpreis) klar dargestellt.
(2) Auch wenn § 312j BGB unmittelbar nur Verbraucherverträge betrifft, wendet orbisite die Transparenzpflichten (klare Preis- und Laufzeitangabe, eindeutiger Bestellbutton) freiwillig auch im B2B-Verhältnis an.
§ 4a Entwurf, Freischaltung und Einrichtungsentgelt
(1) Das Einrichtungsentgelt vergütet Entwurf und Einrichtung der Website (§ 3 Abs. 1a). Mit der Vorlage des Entwurfs ist diese Leistung erbracht; das Einrichtungsentgelt wird danach nicht erstattet, auch wenn der Kunde die Website nicht freischaltet.
(2) Die Website geht erst mit der Freischaltung durch den Kunden live. Das monatliche Entgelt entsteht erst mit der Bereitstellung (§ 3 Abs. 2).
(3) Teilt der Kunde vor der Freischaltung in Textform mit, dass er die Website nicht freischalten will, endet der Vertrag mit Zugang dieser Mitteilung; ein monatliches Entgelt entsteht dann nicht.
(4) Kündigt der Kunde, bevor orbisite den Entwurf vorgelegt hat, gilt § 648 BGB. Stellt orbisite keinen Entwurf bereit, erstattet orbisite das Einrichtungsentgelt vollständig.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate ab Bereitstellung der Website. Die Mindestlaufzeit rechtfertigt sich aus der Amortisation der vorgelagerten Einrichtungsleistung (Setup).
(2) Der Kunde kann jederzeit kündigen. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit wird zu deren Ende wirksam. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter; der Kunde kann dann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Ein Abrechnungsmonat beginnt jeweils an dem Kalendertag, an dem die Website bereitgestellt wurde. orbisite kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(3a) Paketwechsel. Der Kunde kann jederzeit vom Paket „Website" in das Paket „Website + Sichtbarkeit" wechseln. Er zahlt dann einmalig die Differenz der Einrichtungsentgelte (200 €) und ab dem Wechsel die monatliche Vergütung dieses Pakets. Für die Leistungen nach § 2 Abs. 6 gilt ab dem Wechsel eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Danach kann der Kunde mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in das Paket „Website" zurückwechseln; der Vertrag über die Website bleibt davon unberührt.
§ 6 Mitwirkung und Inhaltsverantwortung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Website erforderlichen Inhalte bereit. Er ist für die von ihm bereitgestellten sowie die über den Selbstpflege-Bereich eingestellten Inhalte allein verantwortlich und sichert zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht).
(2) orbisite erstellt und ändert die Website — auch mittels automatisierter Verfahren — auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Inhalte, Angaben und Fakten und nach dessen Vorgaben. Der Kunde verantwortet die inhaltliche und sachliche Richtigkeit aller auf der Website dargestellten Angaben (insbesondere Leistungs-, Preis-, Öffnungszeiten-, Fach- und Gesundheitsaussagen). orbisite schuldet die technische und gestalterische Umsetzung, jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden zugelieferten oder auf seine Vorgaben hin erzeugten Aussagen; der Kunde prüft veröffentlichte Inhalte vor bzw. unverzüglich nach Freischaltung.
(3) Der Kunde ist für ein rechtskonformes eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung auf seiner Website verantwortlich. Die von orbisite bereitgestellten Rechtstexte sind Textbausteine ohne Prüfung des Einzelfalls; sie werden aus den Angaben des Kunden erzeugt und ersetzen keine anwaltliche Beratung. orbisite erbringt insoweit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, schuldet keine Rechtsberatung und keine Gewähr für die Vollständigkeit oder die Eignung der Texte für die konkrete Tätigkeit des Kunden. Der Kunde prüft sie vor der Freischaltung; bei Zweifeln zieht er eigene rechtliche Beratung hinzu.
(4) Der Kunde stellt orbisite von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung oder einer inhaltlichen Unrichtigkeit der von ihm gelieferten oder auf seine Vorgaben hin erstellten Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Verantwortlichkeit für Inhalte, Notice-and-Takedown (DSA)
(1) orbisite ist als Hosting-Diensteanbieter im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) für fremde, vom Kunden eingestellte Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich, solange keine Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit besteht. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht.
(2) Erhält orbisite Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten — etwa über eine Meldung nach Art. 16 DSA (siehe Inhalte melden) — wird orbisite den Zugang zu dem betreffenden Inhalt unverzüglich sperren oder entfernen und den Kunden hierüber informieren.
(3) orbisite ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte auch ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn dies zur Abwehr einer Haftung oder rechtlicher Nachteile erforderlich ist.
(4) Das Haftungsprivileg nach Absatz 1 betrifft die vom Kunden bereitgestellten bzw. selbst eingestellten (fremden) Inhalte. Inhalte, die orbisite auf Vorgabe und aus Zulieferung des Kunden technisch umsetzt oder automatisiert erstellt, gelten im Verhältnis der Parteien als Inhalte des Kunden; der Kunde bleibt für sie inhaltlich verantwortlich (§ 6). Die Inhaltsverantwortung und Freistellung nach § 6 bleibt von diesem Paragraphen unberührt.
§ 8 Datenrückgabe und Domain-Umzug
(1) Bei Vertragsende gibt orbisite auf Anforderung die vom Kunden gelieferten Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format heraus und unterstützt bei der Übertragung einer vom Kunden gehaltenen Domain (Auth-Code, DNS). Eine Herausgabe der Plattform-Software oder der Betriebsumgebung ist nicht geschuldet; § 8a bleibt unberührt.
(2) Die Herausgabe ist 30 Tage ab Vertragsende möglich. orbisite weist den Kunden 14 Tage und erneut 3 Tage vor Ablauf dieser Frist in Textform auf sie hin. Nach Ablauf werden die Inhalte nach Maßgabe des Löschkonzepts gelöscht.
§ 8a Website zum Mitnehmen
(1) Endet der Vertrag durch ordentliche Kündigung des Kunden und frühestens mit Ablauf der Mindestlaufzeit, übergibt orbisite dem Kunden auf Wunsch kostenlos seine Website als eigenständige Dateien (HTML, Stylesheets, Bilder, Schriften), die bei einem Hoster seiner Wahl betrieben werden können. Voraussetzung ist, dass alle fälligen Entgelte bezahlt sind. Bei einer Kündigung durch orbisite aus wichtigem Grund besteht der Anspruch nicht.
(2) Der Kunde fordert die Dateien in Textform an, spätestens innerhalb der Frist nach § 8 Abs. 2. orbisite übergibt sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung, frühestens zum Vertragsende, als Download oder Archiv. Übergeben wird der Stand der Website zum Zeitpunkt der Erstellung der Dateien.
(3) Nicht enthalten sind Funktionen, die nur auf der Plattform laufen: die Online-Terminbuchung, das Kontaktformular, Erinnerungen und Bewertungsbitten, das Redaktionswerkzeug sowie die Plattform-Software selbst. Die Bereiche der Terminbuchung und des Kontaktformulars verweisen in den übergebenen Dateien auf Telefon und E-Mail. Nach der Übergabe schuldet orbisite weder Hosting noch Wartung, Aktualisierung oder Support für die übergebenen Dateien.
(4) Mit der Übergabe räumt orbisite dem Kunden an den übergebenen Dateien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts, sie zu ändern und durch Dritte bearbeiten zu lassen. Ein ausschließliches Recht ist ausgeschlossen, weil Gestaltungselemente und Programmteile auch für andere Kunden verwendet werden. Für Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzen; die verwendeten Schriften stehen unter der SIL Open Font License, für Bilder aus Bilddatenbanken gelten deren Lizenzbedingungen. Vom Kunden gelieferte Inhalte bleiben ohnehin seine (§ 2 Abs. 4).
(5) Ab der Übergabe ist der Kunde für den Betrieb der Website verantwortlich, insbesondere dafür, Impressum und Datenschutzerklärung an seinen neuen Hoster und die von ihm genutzten Funktionen anzupassen.
§ 9 Zahlungsabwicklung und Zahlungsverzug
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten die dort verfügbaren Zahlungsarten.
(2) Kommt eine Abbuchung nicht zustande, benachrichtigt orbisite den Kunden in Textform und wiederholt den Einzug. Bleiben mehrere Versuche erfolglos, ist orbisite nach der zweiten Benachrichtigung berechtigt, die Bereitstellung der Website vorübergehend auszusetzen. Der Kunde wird über das Aussetzen gesondert unterrichtet.
(3) Während des Aussetzens zeigt die Website statt der Inhalte einen neutralen Hinweis; der Grund wird Dritten gegenüber nicht genannt. Impressum und Datenschutzerklärung bleiben abrufbar. Inhalte, Termine und Einstellungen bleiben unverändert gespeichert und werden nach Zahlungseingang unverzüglich wieder bereitgestellt. Das Aussetzen lässt die Pflicht zur Zahlung des Entgelts für den betroffenen Zeitraum unberührt — es ist keine Leistungsverweigerung von orbisite, sondern eine Folge des Zahlungsverzugs.
(4) Bleibt das Entgelt nach dem Aussetzen weitere 14 Tage offen, ist orbisite zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Die Frist für die Herausgabe der Inhalte nach § 8 Abs. 2 beginnt in diesem Fall mit dem Zugang der Kündigung.
§ 10 Redaktionswerkzeug
(1) Der Kunde pflegt die Inhalte seiner Website selbst über das von orbisite bereitgestellte Redaktionswerkzeug (Texte, Preise, Bilder, Öffnungszeiten). Die Nutzung ist im monatlichen Entgelt enthalten und nicht auf eine Anzahl von Änderungen begrenzt.
(2) Der Kunde erhält einen Zugang und kann weitere Zugänge für Mitarbeiter selbst einrichten. Er hält die Zugangsdaten geheim und hat Handlungen der von ihm eingerichteten Zugänge wie eigene zu vertreten.
(3) Nicht über das Redaktionswerkzeug änderbar sind Impressum und Datenschutzerklärung sowie die Pflichtangaben im Seitenfuß. Diese werden aus festen Textbausteinen erzeugt und von orbisite technisch gepflegt. Änderungen der zugrunde liegenden Angaben (z. B. Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Aufsichtsbehörde) nimmt orbisite auf Mitteilung des Kunden vor. orbisite erbringt insoweit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und schuldet keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls; die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt beim Kunden.
(4) Umfangreichere Leistungen, die über das Pflegen von Inhalten hinausgehen (z. B. neue Unterseiten, strukturelle Umbauten, Neugestaltung), sind nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand vereinbart und vergütet. Ausgenommen sind die Antwortseiten im Paket „Website + Sichtbarkeit" (§ 2 Abs. 7); sie sind mit der monatlichen Vergütung abgegolten.
(5) Für die inhaltliche und sachliche Richtigkeit der vom Kunden eingestellten Inhalte gilt § 6 Abs. 2. orbisite ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte nach Kenntniserlangung zu entfernen und den Zugang bei fortgesetzten Verstößen zu sperren.
§ 10a Automatisierte Kundennachrichten („Autopilot")
(1) orbisite versendet im Namen des Kunden automatisierte Nachrichten an dessen Kundschaft. Zu unterscheiden sind zwei Arten:
a) Nachrichten zur Abwicklung einer Buchung — Bestätigung, Erinnerung vor dem Termin, Absage. Sie sind Teil der gebuchten Leistung und keine Werbung; sie tragen deshalb keinen Abmeldelink und lassen sich nicht abschalten, solange die Terminbuchung genutzt wird.
b) Werbende Nachrichten („Autopilot") — die Bitte um eine Bewertung nach dem Termin und die Erinnerung an länger inaktive Kunden. Der Kunde stellt Abstände selbst ein und kann jede dieser Nachrichtenarten jederzeit abschalten. Die Bitte um eine Bewertung erhalten nur Endkunden, die bei der Buchung über ein eigenes, nicht vorausgewähltes Kästchen ausdrücklich eingewilligt haben (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); der Zeitpunkt der Einwilligung wird gespeichert. Die Erinnerung an inaktive Kunden stützt sich auf § 7 Abs. 3 UWG.
(2) Für die Nachrichten nach Absatz 1 b) ist der Kunde Werbender im Sinne des § 7 UWG und Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. orbisite handelt insoweit ausschliesslich als technischer Dienstleister und Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Kunde stellt sicher, dass für die Erinnerung an inaktive Kunden die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG vorliegen — insbesondere, dass die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Leistung erhoben wurde und er ähnliche eigene Leistungen bewirbt. Den Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei der Erhebung und in jeder Nachricht sowie die Einwilligung zur Bewertungsbitte stellt die Buchungsfunktion von orbisite bereit.
(3) Jede Nachricht nach Absatz 1 b) trägt einen Abmeldelink (auch alsList-Unsubscribe-Kopfzeile). Eine Abmeldung wird in einer Sperrliste festgehalten; an abgemeldete Adressen versendet orbisite keine weiteren werbenden Nachrichten. Eine inhaltliche Prüfung, ob im Einzelfall eine zulässige Bestandskundenbeziehung besteht, findet nicht statt und ist orbisite auch nicht möglich.
(4) Der Kunde stellt orbisite von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht vorlagen (insbesondere Abmahnkosten, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche), einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit orbisite die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) orbisite ist berechtigt, den Versand für einen Kunden auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für unzulässige Werbung vorliegen oder die Beschwerdequote die Zustellbarkeit für andere Kunden gefährdet. Der Kunde wird darüber unverzüglich unterrichtet.
§ 11 Verfügbarkeit
orbisite bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Website, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Ausgenommen sind Zeiten für Wartung, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von orbisite (z. B. Ausfälle von Vorleistern, höhere Gewalt) sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen.
§ 12 Haftung
(1) orbisite haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet orbisite nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Das sind hier insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb der Website mit Terminbuchung und Kontaktformular sowie die Sicherung der Daten des Kunden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von orbisite.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
Soweit orbisite im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (siehe AVV bzw. bei Gesundheitsdaten AVV Gesundheit). Die eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ergeben sich aus der Sub-Prozessor-Liste.
§ 14 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.